„Nichts ohne uns über uns“ ist ein zentraler Grundsatz der UN-Behindertenrechtskonvention. Er bedeutet, dass Menschen mit Behinderung beteiligt werden müssen, wenn es um sie geht.
Deshalb führt die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in diesem Jahr ein breitangelegtes Beteiligungs-Verfahren durch.