Bankverbindung:
GPD Nordost
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE22 3702 0500 0007 4117 00
BIC: BFSWDE33HAN
"Liebe Freunde und Freundinnen der GPD!
Unsere ambulante und präventive Arbeit für Menschen mit psychischen Erkrankungen wird durch den Sozialträger (Eingliederungshilfe) sowie über Fachleistungsstunden der Jugendhilfe finanziert.
Durch private Zuwendungen können wir darüber hinaus Anschaffungen tätigen oder Projekte verwirklichen, die den Personen, die unsere Leistungen in Anspruch nehmen, große Freude machen. Mit Ihrer Spende leisten Sie aktiv einen Beitrag dazu, dass Menschen mit ihrer psychischen Erkrankung (besser) umgehen und leben zu können. Deshalb freuen wir uns darüber, wenn Sie uns unterstützen."
Es gibt zwei Möglichkeiten der Spende: Die offene Spende bedeutet, dass wir als Träger selbst entscheiden können, für welche Anschaffung oder Aktion wir Ihr Geld - im Rahmen unserer Arbeit - verwenden möchten. Mit der zweckgebundene Spende können Sie ein bestimmtest Projekt oder einen speziellen Standort unterstützen. Wenn Sie eine zweckgebundene Spende tätigen möchten, können Sie dies bei Ihrer Überweisung mit angeben.
Beispiele für spezielle Anschaffungen oder Aktionen wären:
Bei Zuwendungen bis zu einem Betrag von 300 € gilt der vereinfachte Nachweis. Das heißt der Kontoauszug oder der Überweisungsauftrag genügt als Beleg. Nachweise über getätigte Spenden müssen Sie nur dann beim Finanzamt vorlegen, wenn dieses Sie dazu auffordert.
Wenn Sie eine Spendenbescheinigung von uns benötigen, dann stellen wir Ihnen diese natürlich aus. Dafür bitte im Verwendungszwecke Ihrer Überweisung angeben:
Spendenbescheinigung an Max Musterfrau, Musterstraße 42, PLZ Musterstadt
Laut Freistellungsbescheid vom 06.05.2022 des Finanzamtes Hamburg-Nord (Steuernr.: 17/430/11690) ist die GPD Nordost als gemeinnützige und mildtätige Körperschaft anerkannt. Die Körperschaft ist berechtigt für Spenden, die ihr zur Verwendung für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Für alle Fragen zum Thema Spenden steht Ihnen (tbd) zur Verfügung.