Ein Erziehungsbeistand ist meistens eine sozialpädagogisch ausgebildete Fachkraft, die Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene (bis 21 Jahre) über längere Zeit bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen unterstützt. Zum Beispiel, wenn sie in ihrer familiären oder sozialen Situation nicht gut zurechtkommen. Dabei wird das soziale Umfeld (Familie, Schule, Freunde, Wohngegend) immer mit einbezogen. Das Ziel ist es, die Selbstständigkeit und die sozialen Fähigkeiten zu stärken und Probleme zu lösen.
Wie genau die Unterstützung durch einen Erziehungsbeistand aussieht, ist ganz individuell. Je nachdem, was der oder die Betroffene braucht. Auch die Dauer der Hilfe ist verschieden und richtet sich nach den Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen.
Eine Erziehungsbeistandschaft ist nicht dasselbe wie die Sozialpädagogische Familienhilfe. Dabei steht nämlich die gesamte Familie im Mittelpunkt der Unterstützung. Ein Erziehungsbeistand hingegen ist dafür da, der betroffenen Person in schwierigen Lebenslagen vertrauensvoll zur Seite zu stehen. Die Maßnahme basiert auf dem Vertrauen zwischen Eltern, Kind und Erziehungsbeistand. Rechtlich hat der Erziehungsbeistand keinerlei Befugnisse. Das Sorgerecht der Eltern wird nicht beeinträchtigt.
Zu den Inhalten der Arbeit eines Erziehungsbeistandes können beispielsweise gehören:
Eltern können einen Erziehungsbeistand beim Jugendamt beantragen. Beispielsweise bei schwierigen Entwicklungsphasen oder einer problematischen Bewältigung des Familienalltags. Die Bestellung eines Erziehungsbeistands ist eine freiwillige, in der Regel kostenlose Form der Erziehungshilfe der Kinder- und Jugendhilfe.
Wenn Sie sich genauer informieren möchten, können Sie sich bei uns einen Termin für ein unverbindliches und kostenloses Infogespräch vereinbaren. Alle notwendigen Kontaktdaten finden Sie hier.
Wenn eine seelische Behinderung (psychische Erkrankung) vorliegt oder droht und dadurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist bzw. voraussichtlich beeinträchtigt sein könnte, kommt ggf. auch Unterstützung im Rahmen der Eingliederungshilfe in Frage. Der individuelle Unterstützungsbedarf, sowie die jeweiligen Ziele werden in Absprache mit dem Leistungsträger vereinbart. Darüber können Sie sich hier genauer informieren.