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Impfbescheinigung

Es gibt eine neue Impf-Verordnung. Interessant für Klient:innen der GPD ist, dass psychisch erkrankte Menschen in die zweithöchste Gruppe eingestuft werden können. Das bedeutet, dass eventuell ein früherer Impftermin möglich wäre.

In der Verordnung steht, dass dies für Menschen mit "schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolarer Störung, Schizophrenie oder schweren Depressionen" gilt. Eine genaue Definition findet sich aber nicht. Die Einschätzung muss in jedem Fall der Facharzt oder die Fachärztin vornehmen. Falls man zu dieser Gruppe gehört, dann bekommt man vom Arzt eine Bescheinigung, die man für die Impfung braucht. 

Wenn Sie weitere Fragen dazu haben, wenden Sie sich gerne an uns. Auch wenn Sie Unterstützung bei der Planung Ihres Arzttermins benötigen sollten, sprechen Sie bitte Ihr Bezugs-Tandem oder unsere Mitarbeitenden an.


Hier finden Sie zudem eine Bescheinigung, die für Klient:innen geeignet sein könnte. Dieses Formular muss vom Arzt ausgefüllt werden, daraufhin besteht eventuell die Möglichkeit schneller geimpft zu werden.