Eingliederungshilfe

Für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung

Die Eingliederungshilfe ist eine Leistung für Menschen, die eine körperliche oder geistige Behinderung haben oder an einer psychischen Erkrankung leiden. Denn manchmal ist es für die Betroffenen nicht möglich, an der Gesellschaft teilzuhaben. Das bedeutet, dass sie Schwierigkeiten in verschiedenen Lebensbereichen haben (z.B. Arbeit, Wohnen und Tagesstruktur wie z.B. Hobbys, Alltagsbewältigung, Freizeit, Kino, soziale Kontakte). Wenn das so ist, soll die Eingliederungshilfe die Betroffenen dabei unterstützen, dass sie (wieder) mehr teilnehmen können. Darauf haben sie einen Anspruch per Gesetz. Das Ziel ist eine möglichst selbstbestimmte Teilhabe am Leben. Die Eingliederungshilfe ist im Bundesteilhabegesetz (BTHG) geregelt. Im Rahmen der Eingliederungshilfe leistet die GPD Ambulante Sozialpsychiatrie.


Was leistet die Eingliederungshilfe?

Die Eingliederungshilfe soll 

• Menschen unterstützen, ein selbstbestimmtes Leben zu leben,

• mehr Teilhabe an der Gesellschaft ermöglichen,

• einer Verschlechterung des Zustandes vorbeugen und/oder

• die Folgen einer psychischen Erkrankung, seelischen oder körperlichen Behinderung abschwächen oder beseitigen.

Wunsch- und Wahlrecht

Ein ganz entscheidender Punkt ist die Selbst-/ und Mitbestimmung. Dafür gibt es das Wunsch- und Wahlrecht. Das bedeutet, dass jede:r Betroffene selbst aus den Leistungen auswählen kann. Wenn verschiedene Maßnahmen möglich sind, kann der oder die Betroffene frei wählen. Solange die Wünsche angemessen sind, müssen sie berücksichtigt werden.

Wer bekommt Eingliederungshilfe?

Erst einmal wird geprüft, ob ein Bedarf vorliegt. Das ermitteln die Träger der Behörde nach bestimmten Vorgaben. Diese sind im BTHG geregelt. Die Lebenssituation jeder/jedes einzelnen wird dafür individuell betrachtet. Zum Beispiel wie er/sie wohnt und wie die Behinderung oder psychische Erkrankung das Leben beeinflusst. Kann der Mensch am gesellschaftlichen Leben teilnehmen? Es werden Ziele vereinbart, die wir gemeinsam versuchen umzusetzen. Wie möchte der betroffene Mensch leben? Inwiefern wird er/sie durch die Erkrankung oder Behinderung daran gehindert? Welche Maßnahmen können helfen, diese Einschränkungen zu überwinden oder zu mildern? Bei dieser Beurteilung ist nicht nur der Grad der Erkrankung oder Behinderung entscheidend, sondern, wie sehr die gesellschaftliche Teilhabe eingeschränkt ist. 

Wie bekommt man Eingliederungshilfe?

Um Eingliederungshilfe zu erhalten, muss man einen Antrag stellen. Welche Behörde dafür zuständig ist, ist in jedem Bundesland anders. In Hamburg ist das das Fachamt Eingliederungshilfen. Die Eingliederungshilfe ist für Menschen über 21 Jahre unabhängig von anderen Sozialleistungen. Zum Beispiel vom Bürgergeld. Deshalb muss auch ein separater Antrag dafür gestellt werden.

Wer trägt die Kosten?

Je nach Einkommenssituation werden die Kosten in der Regel vom Staat übernommen, ggf. muss ein Eigenanteil geleistet werden.