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Information und Aufnahme

Sie können sich unverbindlich und kostenfrei über die Unterstützungsleistungen der GPD informieren. Dazu vereinbaren Sie ein Informationsgespräch oder kommen Sie einfach vorbei.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen Sie weiterhin gerne bei der Antragstellung zur ambulanten Eingliederungshilfe und regeln Ihre Aufnahme in die GPD nach Antragsbewilligung.

Als Angehöriger oder Vertreter von psychisch erkrankten Menschen, sind die unten genannten Anlaufstellen für Sie ebenfalls erste Ansprechpartner.

Wenn Sie im Bezirk Nord in den Stadtteilen Barmbek-Süd, Barmbek-Nord, Dulsberg, Hohenfelde oder Uhlenhorst wohnen, wenden sich bitte an:

KoHaRalfMoeller

Koordination Hamburg-Nord
Vogelweide 20a, 22081 Hamburg
Tel.: 0 40-2190 604 00/20, Fax: 0 40-2190 604 24
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Sprechzeiten (telefonisch und persönlich):
Montag, Donnerstag und Freitag
9.00-12.00 Uhr
Dienstag 16.00-17.30 Uhr

Offene Informationsgruppe:
jeden Dienstag 14.00-15.30 Uhr

Wie Sie uns mit dem HVV erreichen.

Wenn Sie im Bezirk Wandsbek in den Stadtteilen Eilbek, Marienthal, Wandsbek oder Jenfeld wohnen, wenden sich bitte an das Informations- und Aufnahmebüro der GPD:

Gast

Informations- und Aufnahmebüro der GPD Nordost
Jüthornstraße 42, 22043 Hamburg
Tel.: 0 40- 68 28 26 17, Fax: 0 40 -68 28 26 79
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Sprechzeiten (telefonisch und persönlich):
Dienstag 14.00-16.00 Uhr
Donnerstag 10.00-12.00 Uhr

Eine Anfahrtsbeschreibung finden Sie hier.





Bewilligungsverfahren zur ambulanten Eingliederungshilfe
Haben Sie sich entschieden, Unterstützungsleistungen der GPD  in Anspruch zu nehmen, können Sie die Kostenübernahme hierfür beim Grundsicherungs- und Sozialamt beantragen. Sie stellen dazu einen Antrag auf Hilfeleistungen der ambulanten Eingliederungshilfe nach § 53 SGB XII. Auf Wunsch unterstützen wir Sie bei der Antragstellung, dem gesamten Verfahren und begleiten Sie auch zu dem Gespräch im Fachamt für Eingliederungshilfe. Wenden Sie sich einfach an unser Informations- und Aufnahmebüro. Im Folgenden erklären wir Ihnen den Ablauf des Bewilligungsverfahrens:

  1. Zunächst erklären Sie (oder eine Vertretungsperson) gegenüber Ihrem zuständigen Grundsicherungs- und Sozialamt, dass Sie fachliche Unterstützung und Hilfe in Anspruch nehmen wollen. Dies können Sie mündlich oder in einem formlosen schriftlichen Antrag tun.
    Bezirk Wandsbek:                Wandsbeker Allee 71 (U-Bahn Wandsbek Markt)
    Bezirk Nord:                         Poppenhusenstraße 12 (U/S-Bahn Barmbek)


  2. Das Grundsicherungs- und Sozialamt prüft ob die Voraussetzungen für Ihren Antrag auf Kostenübernahme gegeben sind (unter anderem werden Ihre Einkommenssituation und Ihre Vermögensverhältnisse geprüft) und leitet Ihren Antrag an das Fachamt für Eingliederungshilfe weiter (Eingangsdienst, Maurienstraße 3, 220305 Hamburg). Das Grundsicherungs- und Sozialamt prüft auch, ob Sie zu dem Personenkreis gehören, für den Hilfeleistungen der ambulanten Eingliederungshilfe bezahlt werden. In manchen Fällen wendet sich für diese Prüfung der Sozialpsychiatrische Dienst direkt an Sie.

  3. Das Fachamt für Eingliederungshilfe benötigt unter anderem folgende Unterlagen:
    Einen aktuellen Arztbericht, erstellt in einer Klinik oder durch den behandelnden Arzt. Der Bericht soll Angaben über Diagnose, Verlauf der Erkrankung, aktuelle Medikation enthalten, sowie die Notwendigkeit einer ambulanten Hilfestellung im Rahmen des Betreuten Wohnens aus ärztlicher Sicht deutlich werden lassen.

    Einen aktuellen Sozialbericht. Dieser soll wichtige Lebensdaten enthalten (Familiengeschichte, beruflicher Werdegang, Einkommen, Grad der Behinderung, gesetzliche Betreuung, Aufenthaltsstatus und Staatsangehörigkeit).

  4. Nach Eingang der Unterlagen lädt sie das Fachamt schriftlich zu einem Gespräch ein, um gemeinsam mit Ihnen Ihren Hilfebedarf festzustellen und zu besprechen. Hier werden Sie auch gefragt, ob Sie einen bestimmten Anbieter für die nötigen Unterstützungsleistungen wünschen oder einen Vorschlag benötigen.

  5. Das Ergebnis Ihres Gespräches mit dem Fachamt für Eingliederungshilfe (Gesamtplan nach § 58 SGB XII) wird an das Grundsicherungs- und Sozialamt mitgeteilt.
    Von dort erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, in dem das Grundsicherungs- und Sozialamt Ihnen mitteilt, ob und in welchem Umfang Sie Unterstützungsleistungen erhalten.

  6. Mit einer Bewilligung/Kostenzusage wenden Sie sich dann an unser Informations- und Aufnahmebüro um dort gemeinsam Ihre Aufnahme zu organisieren.
    Auch ohne eine Bewilligung können Sie sich bei Ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern im Informations- und Aufnahmebüro melden, damit wir Ihre Aufnahme möglichst früh vorbereiten und Sie beim Antragsverfahren unterstützen können.


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